Vereinfachtes Insolvenzverfahren – Privatinsolvenz für Verbraucher

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Vereinfachtes Insolvenzverfahren – Das Wichtigste in Kürze

Was genau ist das vereinfachte Insolvenzverfahren?

Die Verbraucherinsolvenz (auch: Privatinsolvenz) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Es weist im Vergleich zur Regelinsolvenz einige Besonderheiten auf, auf die wir in diesem Abschnitt näher eingehen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient der Entschuldung zahlungsunfähiger Verbraucher und der gleichmäßigen Befriedigung ihrer Gläubiger. Im Idealfall endet das Verfahren mit einer Restschuldbefreiung.

Für wen gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren?

Ein (vereinfachtes) Verbraucherinsolvenzverfahren steht nur natürlichen Personen – Verbrauchern – offen, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Ehemals Selbstständige dürfen nur dann Privatinsolvenz anmelden, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Wie läuft ein vereinfachtes Insolvenzverfahren ab?

Bevor der Schuldner die Privatinsolvenz anmelden kann, muss er sich um eine Einigung mit seinen Gläubigern bemühen. Ein Insolvenzantrag ist erst möglich, wenn diese außergerichtliche Schuldenregulierung scheitert. Wie es danach weitergeht, lesen Sie hier.

Wer trägt die Kosten des Insolvenzverfahrens?

Für die Kosten der Privatinsolvenz muss der Schuldner selbst aufkommen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann er eine Stundung der Verfahrenskostenstundung beantragen.

Wie funktioniert ein vereinfachtes Insolvenzverfahren?
Wie funktioniert ein vereinfachtes Insolvenzverfahren?

Was versteht man unter einer Verbraucherinsolvenz?

Die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das natürlichen Personen die Möglichkeit gibt, sich vollständig von ihren Schulden zu befreien. Es steht nur folgenden Personengruppen offen:

  • Privatpersonen, z. B. Angestellte, Beamte, Geringverdiener, Arbeitslose und Hartz-VI-Empfänger sowie Hausfrauen/-männer und Rentner
  • ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen, das heißt, mit höchstens als 19 Gläubigern und wenn gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen

Redlichen Schuldnern, die während der Insolvenz ihren Obliegenheiten nachkommen, erteilt das Insolvenzgericht im Anschluss an das Verfahren die Restschuldbefreiung.

Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Ablauf und Dauer

Die Privatinsolvenz lässt sich in folgende Phasen gliedern:

  • (gescheiterte) außergerichtlicher Einigungsversuch
  • gerichtlicher Einigungsversuch
  • vereinfachtes Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase
  • Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss des Verfahrens

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Welche Vorteile hat die Verbraucherinsolvenz als vereinfachtes Insolvenzverfahren? Für die Gläubiger gilt ein Vollstreckungsverbot.
Welche Vorteile hat die Verbraucherinsolvenz als vereinfachtes Insolvenzverfahren? Für die Gläubiger gilt ein Vollstreckungsverbot.

Verbraucher dürfen erst dann ein Privatinsolvenzverfahren beantragen, wenn sie vorher ernsthaft, aber erfolglos versucht haben, sich mit all ihren Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen.

Hierfür erstellt der Schuldner – zusammen mit einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt – einen Schuldenbereinigungsplan, in welchem genau dargestellt wird, wie der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleichen will.

Gelangen alle Gläubiger und der Schuldner zu einer Einigung, kommt kein vereinfachtes Insolvenzverfahren mehr in Betracht. Die Entschuldung erfolgt dann außergerichtlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Lehnt mindestens ein Gläubiger den Plan ab oder betreibt er die Zwangsvollstreckung, gilt der Einigungsversuch als gescheitert.

Eine anerkannte Schuldnerberatung oder ein Anwalt muss eine Bescheinigung über den misslungenen Versuch ausstellen. Mit diesem Nachweis kann der Verbraucher Privatinsolvenz anmelden und gegebenenfalls die Stundung der Verfahrenskosten beantragen.

Gerichtlicher Einigungsversuch

Bevor das Insolvenzgericht jedoch ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, prüft es die Erfolgsaussichten eines erneuten – gerichtlichen – Einigungsversuchs. Bestehen gute Chancen, schickt es den Schuldenbereinigungsplan und die Vermögensübersicht des Schuldners an alle Gläubiger, die innerhalb der nächsten vier Wochen dazu Stellung nehmen können.

Solange höchstens 50 Prozent der Gläubiger den Plan ablehnen, kann das Insolvenzgericht deren Zustimmung auf Antrag des Schuldners ersetzen.

Vereinfachtes Insolvenzverfahren

Das vereinfachte Insolvenzverfahren dauert ab der Insolvenzeröffnung drei Jahre.
Das vereinfachte Insolvenzverfahren dauert ab der Insolvenzeröffnung drei Jahre.

Das Insolvenzgericht eröffnet die eigentliche Verbraucherinsolvenz, wenn die bisherigen Einigungsversuche gescheitert sind. Hierbei handelt es sich in ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das sich unter anderem in folgenden Punkten von der Regelinsolvenz unterscheidet:

  • Der Berichtstermin, in dem die Gläubiger über die Liquidierung oder die Sanierung eines Unternehmens entscheiden, entfällt.
  • Der Insolvenzverwalter wird in der Privatinsolvenz Treuhänder genannt. Er verwertet das pfändbare Vermögen des Schuldners.
  • Bei überschaubaren Vermögensverhältnissen des Schuldners kann das Insolvenzgericht ein schriftliches Verfahren anordnen – mit der Folge, dass der Schlusstermin entfällt.

Wohlverhaltensphase (entspricht der Abtretungsfrist)

Ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zeichnet sich durch eine weitere Besonderheit aus – die sogenannte Wohlverhaltensphase bzw. Abtretungsfrist. Sie beginnt bereits mit der Insolvenzeröffnung. In dieser Zeit muss der Schuldner einige Obliegenheiten erfüllen, wenn er die Restschuldbefreiung erteilt bekommen will:

  • Abtretung des pfändbaren Lohnanteils an den Treuhänder
  • Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit bzw. ernsthafte Bemühungen um eine Arbeitsstelle
  • Herausgabe der Hälfte einer erlangten Erbschaft bzw. Schenkung
  • Herausgabe von Lotterie- und vergleichbaren Gewinnen in voller Höhe (geringe Gewinne und Gelegenheitsgeschenke sind ausgenommen)
  • Mitteilung jedes Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsels an das Gericht und den Treuhänder
  • Keine Zahlungen an Insolvenzgläubiger
  • Keine Verschwendung von Vermögen und keine Begründung unangemessener Verbindlichkeiten

Verstößt der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, können seine Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

Erteilung der Restschuldbefreiung

Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Was passiert nach der Restschuldbefreiung?
Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Was passiert nach der Restschuldbefreiung?

Ein vereinfachtes Insolvenzverfahren endet für den Schuldner mit der Erteilung der Restschuldbefreiung und für die Gläubiger mit der Schlussverteilung.

Was kommt nach der Restschuldbefreiung? Der Schuldner hat damit sein Ziel erreicht, sofern er sich nach der Insolvenzeröffnung nicht erneut verschuldet hat. Das Gericht erlässt ihm alle Verbindlichkeiten, die vor der Eröffnung der Privatinsolvenz entstanden sind.

Der Verbraucher muss nun kein Gehalt mehr abtreten und er ist auch nicht mehr verpflichtet, den anderen Obliegenheiten nachzukommen. Lediglich die Verfahrenskosten sind noch (in Raten) zu begleichen, sofern er eine Verfahrenskostenstundung beantragt hat.

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Vereinfachtes Insolvenzverfahren – Privatinsolvenz für Verbraucher
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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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